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Schuhsohlen- und Lederkleber 23 kg
Abbildung ähnlich
Schuhsohlen- und Lederkleber  23 kg
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Sonstige Artikelinformationen
Artikelnummer:  LK 25 H
GTIN / EAN:  4007089037350
Bruttogewicht:  27,94 kg
unverb. Preisempf.:  536,96 €
UN-Nummer:  UN1133
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28 g Tube SB
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160 g Tube SB
200 g Metalldose
350 g Metalldose
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2 kg Metalleimer
4,5 kg Metalleimer
9,2 kg Metalleimer
23 kg Hobbock

Schuhsohlen- und Lederkleber  23 kg

Schuhmacher-Qualität

Wasserfeste, elastische Verklebung für Schuhsohlen und Leder.

Reparatur-Kleber für die gängigsten in der Schuhindustrie verwendeten Materialien.

Bestens geeignet für Leder, PUR-Materialien, thermoplastischen Kautschuk, PVC-Materialien sowie alle gängigen Sohlentypen.

Temperaturbeständig bis +70°C

Ref. Praktikus (Praktisch) 781 SCHUHSOLENKLEBER


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Leder- & Schuhkleber ist ein Lederkleber auf Polychloroprenbasis, besonders geruchsarm und geeignet auch für besondere Beanspruchung. Verklebungen mit Schuhsohlen-Kleber ergeben eine zähelastische und wasserfeste Verklebung.

Leder- & Schuhkleber wird verwendet zum Kleben von Leder auf Leder und andere Werkstoffe wie Schaum- und Moosgummi, Filz, Leinen, Polyurethan (PUR-Materialien), Gummi, thermoplastischen Kautschuk, PVC-Materialien sowie alle gängigen Sohlentypen, eine Verbindung mit Kunststoffen, Holz, Glas, Kork, Metall, Keramik u.a. ist ebenso möglich. Geeignet für viele Materialien in beliebiger Kombination untereinander, besonders für Leder in Fahrzeugen.


Anwendung:

Vorbereitung des Klebers:

Vor Gebrauch umrühren (Dosen und größere Gebinde). Für gute Entlüftung sorgen!


Vorbereitung der Klebeflächen:

Die Klebestellen müssen sauber, fettfrei und trocken sein. Harte Materialien schmirgeln (z.B. Metall oder lackierte Flächen zuvor mit Schleifpapier aufrauen oder strahlen). Ein rauer Untergrund hat eine größere Oberfläche, dies ist wesentlich besser für jede Verklebung.
Muss entfettet werden, empfehlen wir ein nicht rückfettendes Reinigungsmittel, wie Spiritus 99 % oder Aceton.

Bei Gummi:

Hier gilt die gleiche Vorbereitung wie für Metall oder lackierte Flächen. Durch die Herstellung bedingt hat Gummi immer eine abweisende Oberfläche, die unbedingt entfernt werden muss (durch Abschleifen). Auch hier ist das Entfetten der Oberfläche obligatorisch.

Bei rauen saugendem Untergrund:

Grundsätzlich Leder samtartig aufrauhen.

Soll eine glatte nicht saugfähige Oberfläche und eine raue sehr saugfähige Oberfläche miteinander verklebt werden, so muss zunächst die raue sehr saugfähige Oberfläche vorbereitet werden. Es ist vorab ein Test durchzuführen:
Nimmt die raue saugfähige Oberfläche, z.B. die Rückseite von starkem Leder, Filz oder Moosgummi etc. den Kleber fast völlig auf?
Dann ist es notwendig, diese Fläche zunächst dünn und gleichmäßig einzustreichen und 10 Minuten antrocknen zu lassen, als Grundierung. In diesem Fall erst im zweiten Durchgang BEIDE Teile dünn und gleichmäßig mit Kleber einstreichen. Sollte beim Zusammenfügen der Teile auf der rauen sehr saugfähigen Oberfläche zu wenig Klebstoff sein, um eine Kohäsionsfläche zu bilden, kann der Kleber hier nicht halten.


Kleber auftragen:

Beide Teile dünn und gleichmäßig einstreichen, Leder- & Schuhkleber ist geeignet für den Auftrag durch Pinsel, Spachtel oder maschinell durch Walzen. Dünn, aber deckend auftragen - saugfähige Materialien mit einer zweiten Schicht versehen. Es sollte aber keine Dicken Tropfen geben. Je saugfähiger/poriger das Material, desto schneller trocknet Schuhsohlen-Kleber an.

Vollflächige Verklebung wird empfohlen.


Kleber ablüften lassen:

Nach dem Auftragen müssen die Klebeflächen ablüften (antrocknen). Der Kleber muss so trocken sein, dass er z.B. auf der Fingerspitze NICHT mehr kleben bleibt (Leder/Stoff ab 5 Minuten, bei einer Lackierten Fläche bis zu 30 Minuten). Je nach Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit bzw. Saugfähigkeit des Untergrundes oder Auftragsstärke des Klebers dauert dies also mindestens 3 bis 10 Minuten. Eine längere Wartezeit bis maximal 45 Minuten wird empfohlen.


Zusammenfügen:

Nachdem die Flächen abgelüftet (angetrocknet) sind, beide Teile zusammenfügen (passgenau zusammenlegen) - ein Korrigieren ist hier nicht mehr möglich. Sobald sich die Flächen berührt haben, lässt sich nichts mehr korrigieren ohne die Klebefläche zu zerstören. Also zuvor den oder die entsprechenden Handgriffe ohne Klebstoff üben, ggf. eine weitere Person zu Hilfe nehmen. Es ist immer darauf zu achten, dass Lufteinschluss vermieden wird.


Verschweißen:

Jetzt ist es UNBEDINGT notwendig, dass ein Druck auf die Verklebung ausgeübt wird. Nur so können die beiden Flächen, auf welche zuvor eine Kohäsionsschicht aufgetragen wurde, verschweißt werden. Dies sollte bei großen Flächen z.B. Fahrzeugverkleidungen mit einer Presse geschehen. Bei kleinen Flächen sollte ein Gummihammer ausreichen, mit dem die Klebefläche angeklopft wird. Pressdruck mind. 5 kp/cm² (50 N/cm²). Presszeit ca. 5 Sekunden. Es wird Druck auf der gesamten Klebefläche benötigt, dieser kann aber sehr kurz sein. Die Stärke des Druckes ist für die Klebefestigkeit ausschlaggebend, nicht die Dauer.


Festigkeit:

Das geklebte Werkstück kann nicht sofort nach dem Pressen belastet werden. Es sollte eine Wartezeit von einigen Stunden eingehalten werden (je nach Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit). Die Endfestigkeit wird frühestens nach drei Tagen erreicht.


Allgemeines:

  • Verarbeitungstemperatur nicht unter +15°C.
  • Verbrauch: ca. 250-500 g/m² je nach Untergrund bei beidseitigem Auftrag.
  • Die Verklebung ist temperaturbeständig von -10°C bis ca. +70°C. Mit zunehmendem Alter der Verklebung nimmt die Temperaturbeständigkeit zu.
  • Viskosität ca. 1300 +/- 250 mPa.s bei 20°C.
  • Farbe: bräunlich-transparent, nur schwach verfärbend.
  • Haltbarkeit: maximal ein Jahr nach Bezug der Ware.
  • Nicht geeignet für Styropor, Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) sowie Teflon.

Empfehlung:

Wir empfehlen bei großen Flächen und flexiblen Materialien (wie z.B. Leder in einem Fahrzeug) nicht die ganze Fläche auf einmal einzustreichen und anzukleben. Gehen Sie stückweise vor.








Rechtlicher Hinweis zum Verkauf unseres Leder- & Schuhklebers

Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Tritt in Kraft ab dem 27. Dezember 2010.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

ANHANG XVII
BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE

Inhaltsstoff Nr57  “Cyclohexan“

   LK   Schuhsohlen-Kleber

1. Darf nach dem 27. Juni 2010 zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Kontaktklebstoffen auf Neoprenbasis nicht in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% in Packungsgrößen von mehr als 350 g erstmalig in Verkehr gebracht werden.
2. Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe auf Neo­prenbasis, die den Anforderungen unter Absatz 1 nicht entsprechen, dürfen nach dem 27. Dezember 2010 nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffent­lichkeit in Verkehr gebracht werden.
3. Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen ge­ währleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffent­lichkeit in Verkehr gebrachte Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die Cyclohexan in einer Kon­zentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten, ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift ver­sehen sind:

Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.



UFI: W6D0-10SE-R00Y-SVTX

Gefahrenhinweise für Schuhsohlen- und Lederkleber

GEFAHR
Enthält:  Ethylacetat, Cyclohexan, Zinkoxid, n-Hexan

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. BEI ANHALTENDER AUGENREIZUNG: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.
Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.



 
 

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